Die Wasserrechtsdaten sind zusammen mit den Gewässernutzungsobjekten Bestandteil des Wasserrechts- und Grundwasserverzeichnisses (Art. 42 und 43 GNG) und enthalten Angaben über Nutzungsrechte und Anlagen. Die Verbindungen sind mehrheitlich schematisch. Es handelt sich nicht um einen Leitungskataster. Die eingezeichneten Werkleitungen können unvollständig sein und von der wirklichen Lage abweichen. Ein Bauherr ist verpflichtet, sich vor Baubeginn bei den jeweiligen Werkleitungseigentümern über die genaue Lage zu erkunden.