Geobasisdaten rechtlich "60-SG Nicht eidgenössisch konzessionierte Seilbahnen und Skilifte"

Allgemein
ID 60-SG
Bezeichnung Nicht eidgenössisch konzessionierte Seilbahnen und Skilifte
Erweiterung von
Flächendeckung Ja
Rechtlicher Teil
Klasse IV - Kantonsrecht | Kanton
Delegation nicht delegiert
Georeferenzdaten
Download-Dienst
Zugangsberechtigungsstufe A = öffentlich
ÖREB-Kataster gehört nicht zum ÖREB-Kataster (gemäss GeoIG Art. 16 Abs. 2)
Zuständige Stelle Bund
Zuständige Stelle Kanton AREG - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Zustand
Status Rechtskräftig
Rechtskraftdatum 01.09.2019
System
System zentral
Erweiterungen
Bezeichnung Zuständige Stelle Kanton Klasse Status
Rechtsgrundlagen
Gesetzesartikel Bezeichnung Stufe Link
sGS 712.1 Art. 2 SG : Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte Kanton https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/712.1
sGS 712.11  Art. 3, 14, 16 SG : Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte Kanton
Geobasisdaten technisch
Bezeichnung Status
60.1-SG Nicht eidgenössisch konzessionierte Seilbahnen und Skilifte Rechtskräftig