In einem breit angelegten Mitwirkungsverfahren werden die verschiedenen öffentlichen und privaten Ansprüche an den Wald erfasst und in eine raumplanerische Ordnung gebracht.
Bestandteil eines Waldentwicklungsplanes (WEP) sind zwei Pläne "Wald mit Vorrangfunktion (Plan 1)" und "Wald und Objekte mit spezieller Funktion (Plan 2)" sowie die dazu gehörenden Geodaten. Im Plan 1 werden Wälder mit Vorrang Schutz vor Naturgefahren, Vorrang Naturschutz und Vorrang Erholung dargestellt und von den restlichen multi-funktionalen Wäldern abgegrenzt. Im Plan 2 sind Flächen, Linien und Punkte mit speziellen Funktionen im Wald oder den Wald betreffend aufgeführt.
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