Geodatensatz "Schleppschlauchpflicht"

Name, Inhalt
Titel Schleppschlauchpflicht
Inhalt

Der Datensatz enthält die vom kantonalen Schleppschlauchobligatorium betroffenen Flächen, die (beantragten) Flächenkompensationen oder die (beantragten) Ausnahmen vom Schleppschlauchobligatoriumal, jeweils als Polygone.

Abkürzung SSP
Kurzbeschreibung

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der Schweiz Ganzjahresbetriebe, jedoch nicht Sömmerungsbetriebe, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausbringen. Betriebe, deren düngebare Fläche (abzüglich Ausnahmen) insgesamt 3 Hektaren nicht übersteigt, sowie alle Sömmerungsbetriebe, sind vom Obligatorium befreit. Betriebe können Flächenkompensationen oder die Befreiung von der Schleppschlauchpflicht beantragen. Flächen mit Hochstamm-Feldobstbäumen der Qualität I oder mit einheimischen, standortgerechten Einzelbäumen, bei denen eine Düngung mit emissionsmindernden Verfahren aus Platzgründen nicht möglich ist, können durch ein Ausnahmegesuch von der Pflicht befreit werden. Hochstamm-Obstgärten der Qualität II sind aufgrund der Platzverhältnisse grundsätzlich von der Schleppschlauchpflicht ausgenommen.

Schlüsselwörter Kanton St. Gallen, Landw. Nutzflächen, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Nutzfläche, SG
Absicht/Zweck

Ermittlung der Flächen im Kanton St. Gallen, auf denen flüssiger Hofdünger grundsätzlich mit emissionsmindernden Verfahren ausgebracht werden muss. Ausserkantonal bewirtschaftete Flächen werden auch ermittelt.

Geografische Ausdehnung Schweiz
Vorschaubild (URL) https://services.geo.sg.ch/wss/service/metadaten/guest/vorschau/dataset/georec-295-SSP.V.jpg
Genauigkeit, Auflösung, Abgabeformat
Erhebungsmassstab
Bemerkung zur Erhebung

Auflösung am Boden [m] 1.0
Lagegenauigkeit [m] 1
Räumliche Ausprägung Vektor
Referenzsystem CH1903+_LV95 / EPSG 2056
Abgabeformate ESRI Shapefile, andere Abgabeformate auf Anfrage
Nachführinformationen
Erstellungsdatum
Nachführdatum 26.01.2026
Nachführungsperiode halbjährlich
Status Metadaten Freigegeben
Zugangsberechtigung B = beschränkt öffentlich
Datenherkunft, Rechtslage
Datenherkunft G = Daten, die im GDSG nachgeführt werden
Datenerhebung

Datenerfassung

Rechtsgrundlagen

- SR 814.01(Umweltschutzgesetz)
- SR 814.318.142.1 (Luftreinhalte-Verordnung)
- sGS 672.1 (Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung)
- Hinweis zu den Rechtsgrundlagen: Das Schleppschlauchobligatorium ist in SR 814.01(Umweltschutzgesetz) und SR
814.318.142.1 (Luftreinhalte-Verordnung) begründet. Trotz der Vorgaben in der Gesetzgebung des Bundes wurde der Datensatz
nicht als Klasse II in den Geobasisdatenkatalog des Bundes aufgenommen und es liegt kein minimales Geodatenmodell (MGDM)
des Bundes vor. Zum Schleppschlauchobligatorium gibt es keine spezifischen kantonalen Rechtsgrundlagen. Daher werden die
Daten als Geobasisdaten der Klasse UeK geführt.

Rechtlicher Stellenwert

Kategorie, Verweise
eCH-Kategorie S - Landwirtschaft
Sprache deutsch
Link zu Datenbeschreibung (www)
Datenabgabe
Organisation Datenabgabe Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Datenabgabestelle
Bemerkungen
Bemerkungen

Geodatenelemente
Name Alias Beschreibung
Ressourcen
Ressourcen-Typ Link