Der Umgrenzungsplan umfasst die historische Überflutungsfläche des Rheins im Kanton St.Gallen und bildet eine der Grundlagen für die Ermittlung der Gemeindebeiträge an die gemeinsame Kostentragung des Rheinbauwerks. Massgeblich ist der im Rheingesetz (sGS 734.21) dargestellte Umgrenzungsplan vom 20. März 1985.
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