Datenerhebung
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Nachführungsstelle der AV, wird von der jeweiligen Gemeinde bestimmt und mittels Nachführungsvertrag geregelt.
Erhebung gemäss Bundesweisungen zur AV. https://www.cadastre.ch/de/manual-av/publication/instruction.html.
Nachführungsintervall: mutationsaktuell (Grenzmutationen), Situation mind. quartalsweise aktualisiert; Bearbeitungsfrist 3 bis 6 Monate
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