Punktobjekte zur Verwaltung und Überwachung von Sondierbohrungen
Die Sondierbohrungen sind eingeteilt in "Sondierbohrung" (ohne Piezometer oder nicht bekannt) und "Sondierbohrung mit Piezometer", wobei unklar bleibt, ob das Filterrohr für Grundwasserspiegelmessungen noch brauchbar ist.
Vollzugsgrundlage Umweltschutz
Lage der Objekte mindestens auf 10 m genau, teilweise vermessene Koordinaten
laufend, die Originalsachdaten werden direkt vom AWE verwaltet
Ab 1985 Sachdaten mittels Datenbank-Anwendung Gewässernutzung in AWE-eigener Datenbank digital erfasst; inkl. Landeskoordinaten als Attribute.
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG); kantonales Gesetz über die Gewässernutzung (GNG)
Attribute teilweise ungenau (insbesondere OK-Fels)
Weitere Informationen und Datenbezug: https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/gi/geodaten/gnobo_sond_bohr.html
Verfügbar als Geodienst: https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/gi/geodienste.html