Im Jahre 2012 berieten die eidgenössischen Räte die Agrarpolitik 14-17 und revidierten das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1; abgekürzt: LWG). Die Kantone sind verpflichtet zur Berechnung von Direktzahlungen Geodaten zu verwenden und diese dem Bunde zur Verfügung zu stellen(Art. 178 Abs. 5 LWG). Zusätzlich hat der Bund das Geoinformationsgesetz in Kraft gesetzt.
Der Perimeter Landwirtschaftliche Nutzfläche - und Sömmerungsflächen PLS zählt zu den Geobasisdatensätzen des Bundesrechtes nach GeoIV (SR 910.91, Art. 13, 14, 16, 24) und dient ab 2017 als Basis für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen.
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